Der Investmentfondsgedanke
Viele Anleger haben das Problem, dass sie keine Zeit oder nicht das Know-how haben, sich selbst über Wertpapiere ausgiebig zu informieren und sich ständig um ihre Geldanlage zu kümmern. Außerdem besteht beim Kauf einzelner Wertpapiere, insbesondere bei Aktien, ein nicht unerhebliches Risiko durch Kurs-Verluste oder gar des Totalverlustes. Eine Risiko-Streuung ist vielen Anlegern aber nicht möglich, da der Kurs einer Aktie relativ hoch sein kann.
Schon vor mehr als 100 Jahren kamen daher die Erfinder des Investmentfonds-Prinzips auf die Idee, zunächst einmal das Geld vieler Anleger zu sammeln. Auf diese Weise kam genug Geld zusammen, um damit viele verschiedene Wertpapiere kaufen zu können. Außerdem wurde das Risiko durch diese breite Streuung reduziert. Denn es ist unwahrscheinlich, dass alle Aktien-Gesellschaften oder alle Emittenten verzinslicher Wertpapiere gleichzeitig in Konkurs gehen.
Da Fondsanteile im Regelfall bereits ab kleinsten Beträgen erhältlich sind, wird auch Kleinanlegern und Monatssparern die Möglichkeit eröffnet am Wertpapiergeschehen global teilzunehmen.
Investmentfonds
Bei einem Investmentfonds wird das Geld vieler Anleger, die einmalig oder regelmäßig investieren, von einer Kapitalanlage-Gesellschaft gesammelt. Investmentfonds stellen ein Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) dar. Laut Gesetz ist der Geschäftsbetrieb eines Fonds darauf gerichtet, eingelegtes Geld nach dem Grundsatz der Risikostreuung in den nach dem Gesetz zugelassenen Vemögensgegenständen gesondert in Wertpapieren zu investieren (Wertpapierfonds mit Aktien, Renten- und/oder Geldmarkttiteln). Als gesonderte Anlageform kann auch in Immobilien investiert werden (Immobilienfonds mit Beteiligungs- und Grundstückssondervermögen).
Das gesammelte Geld der Einleger wird im eigenen Namen der Fonds für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger investiert und über die hieraus resultierenden Rechte der Anteilsinhaber werden Urkunden (Zertifikate, Anteilsscheine) ausgestellt. Die Investmentfonds-Anteile verbriefen ein Miteigentum am Fondsvermögen mit einem Anspruch des Inhabers auf Erfolgsbeteiligung und Anteilsrückgabe zum offiziellen Rücknahmepreis.
Sondervermögen
Der Anleger ist Miteigentümer am Vermögen des Investmentfonds, das als Sondervermögen bezeichnet wird. Sollte eine Investment-Gesellschaft Konkurs gehen, bleiben die Anlagegelder der Kunden geschützt. Sie fließen nicht in die Konkursmasse.
Investmentgesellschaften
Synonym zu Kapitalanlagegesellschaften.
Investmentgesellschaften investieren das gesammelte Kapital in bestimmte Anlagekategorien (Aktien, Rentenpapiere, Geldmarktpapiere oder Immobilien). Über das Fondsvermögen werden Anteilscheine an die Anleger ausgegeben, die hiermit die Möglichkeit haben, sich schon mit kleinen Beträgen am Fondsvermögen zu beteiligen. Die Anleger erzielen mit dem Erwerb von Fondsanteilsscheinen eine vergleichsweise hohe Risikostreuung ihres Investments bei gleichzeitig relativ niedrigen Transaktionskosten.
Immobilienfonds
Immobilienfonds stellen eine spezifische Art der Investmentfonds dar, die entgegengenommene Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikominimierung in Grundstücke und Liegenschaften investieren und über die sich hieraus ergebenen Rechte der Anleger Anteilsscheine ausstellen.
Immobilienfonds investieren in Haus- und Grundstücksbesitz mit dem Ziel, eine möglichst hohe Wertsteigerung der Objekte und hohe Mieten zu erwirtschaften. Aus diesem Grund wird meistens bevorzugt in gewerblich genutzte Mietimmobilien investiert. Gegenüber den Wertpapierfonds (Aktien-, Renten-, Misch- und Geldmarktfonds) müssen Immobilienfonds immer über hinreichende Liquiditätsreserven verfügen, da der Erwerb neuer Immobilien häufig mit extrem hohen Anschaffungskosten verbunden ist.
Rücknahmepreis
Der Anleger erhält den Rücknahmepreis, wenn er seinen Fondsanteile an die Investmentgesellschaft zurückgibt.
Da bei der Rücknahme im Regelfall keine Gebühren erhoben werden, entspricht er dem tatsächlichen Anteilswert.